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   BGH, 21.02.2017 - V ZR 125/16   

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https://dejure.org/2017,6253
BGH, 21.02.2017 - V ZR 125/16 (https://dejure.org/2017,6253)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2017 - V ZR 125/16 (https://dejure.org/2017,6253)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2017 - V ZR 125/16 (https://dejure.org/2017,6253)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 321a Abs. 1 ZPO, § 320 Abs. 1 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO, § 321a Abs. 4 Satz 5 ZPO, § 321a ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de

    ZPO § 320 Abs. 1 ; ZPO § 321a Abs. 1
    Zurückweisung der Anhörungsrüge

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abgekürzte Entscheidungsgründe - und die Anhörungsrüge

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.07.2016 - 2 BvR 1614/14

    Unwirksame Zustellung an die Partei nach Bestellung eines Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BGH, 21.02.2017 - V ZR 125/16
    Dies ist ausgeschlossen, wenn das Vorbringen, das in der angegriffenen Entscheidung übergangen worden sein soll, nicht entscheidungserheblich ist (vgl. für die Verfassungsbeschwerde BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2016 - 1 BvR 1225/15, juris Rn. 14 f.; BVerfG, NJW 2017, 318 Rn. 22 mwN; st. Rspr.).
  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BGH, 21.02.2017 - V ZR 125/16
    Weder aus § 321a Abs. 4 Satz 5 ZPO noch unmittelbar aus dem Verfassungsrecht ergibt sich eine Verpflichtung zu einer weitergehenden Begründung der Entscheidung (vgl. BVerfG, NJW 2011, 1497 Rn. 19 ff.).
  • BVerfG, 29.07.2016 - 1 BvR 1225/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen den Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 21.02.2017 - V ZR 125/16
    Dies ist ausgeschlossen, wenn das Vorbringen, das in der angegriffenen Entscheidung übergangen worden sein soll, nicht entscheidungserheblich ist (vgl. für die Verfassungsbeschwerde BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2016 - 1 BvR 1225/15, juris Rn. 14 f.; BVerfG, NJW 2017, 318 Rn. 22 mwN; st. Rspr.).
  • BGH, 08.10.2015 - VII ZR 238/14

    Anhörungsrüge: Rüge neuer Gehörsverletzung gegen den eine

    Auszug aus BGH, 21.02.2017 - V ZR 125/16
    Ansonsten hätte es eine Partei in der Hand, mittels einer Anhörungsrüge nach § 321a ZPO die Bestimmung des § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO auszuhebeln (BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - VII ZR 238/14, IBR 2016, 61 Rn. 3).
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